Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 3 Ws 305/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,43794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 111e StPO, § 266 StGB, § 73 StGB, § 73c StGB
Vermögensarrest bei Tatverdacht der Untreue - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111e; StGB § 266 Abs. 1
Festlegung einer Arrestsumme; Geringe Chance der Beitreibung der Arrestforderung bei Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch eine vorsätzliche Straftat; Indizierung der Gefahr einer Vollstreckungserschwerung bzw. Vereitelung
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 07.12.2020 - 2411 AR
- LG Frankfurt/Main, 26.05.2023 - 18 Qs 3/23
- OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 3 Ws 305/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82
Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 3 Ws 305/23
Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (vgl. BGH WM 1983, 614; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 111). - BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 3 Ws 305/23
Wegen des in der Arrestanordnung liegenden schwerwiegenden staatlichen Grundrechtseingriffs zu Lasten eines einer Straftat nur erst Verdächtigen müssen hierfür - über den Tatverdacht als solchen und nie ausschließbare ganz allgemeine Möglichkeiten hinausgehend - in objektiver Hinsicht oder in Hinblick auf das Verhalten der Beschuldigten konkrete Umstände vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der staatliche Anspruch ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfG StV 2004, 409). - BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 3 Ws 305/23
Das Eigentumsgrundrecht verlangt in diesen Fällen eine Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des Betroffenen (vgl. BVerfG , Nichtannahmebeschluss vom 07. Juli 2006, Az.: 2 BvR 583/06 (juris)).